Unsere AGB bzw. Vermietrichtlinien

Allgemeine Mietbedingungen der

Fa. "steiner-event.de",

Peter Steiner, Bahnhofstr. 51, 83346 Bergen

 

Die "steiner-event.de" Vermietung (nachfolgend Vermieter genannt) vermietet umseitig beschriebenen Gegenstand an den Mieter gemäß den nachfolgenden Bedingungen, die der Mieter anerkennt.


1.Übernahme des Gegenstandes
Der Mieter hat den Gegenstand bei Übernahme auf Mängelfreiheit, Funktion und Vollständigkeit der Ausrüstung / Zubehör zu überprüfen. Beanstandungen müssen umgehend beim Vermieter nach Übernahme bzw. Entdeckung eines Mangels geltend gemacht werden.

 

2.Nutzung
Nicht gestattet sind zweckentfremdende Nutzungen des Gegenstandes. Eine Weitervermietung ist nur nach Vereinbarung gestattet. Für die gesetzlich zulässige Nutzung ist alleine der Mieter verantwortlich. Etwaige Bestimmungen (z.B Lärmschutz bei Stromerzeugern) müssen eingehalten werden.


3.Haftung des Mieters
Der Mieter haftet während der Dauer des Mietvertrages für entstandene und von ihm zu vertretende Schäden am Gegenstand oder den von ihm zu vertretenden Verlust des Gegenstandes einschließlich Zubehör. Der Schaden ermittelt sich nach den Reparaturkosten zzgl. eines eventuell nach der Reparatur verbleibenden Wertminderungsbetrages bzw. maximal nach dem Wiederbeschaffungswert abzüglich eines eventuellen Restwertes. Desweiteren haftet der Mieter für Folgekosten, die in adäquatem Kausalzusammenhang stehen (z.B Sachverständigengebühren)

 

4.Vertragsende
Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer bzw. mit Rückgabe des Gegenstandes, je nachdem was zuletzt eintritt.

 

5.Rückgabe des Gegenstandes
Der Mieter ist verpflichtet, den Gegenstand bei Vertragsbeendigung an dem vereinbarten Ort zur Rückgabe bereitzuhalten. Der Mieter hat den Gegenstand nebst Zubehör in dem Zustand und mit dem Betankungsstand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat.
Wird der Gegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zurückgegeben bzw. zur Zurückgabe bereitgehalten, zahlt der Mieter zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif fort.


6.Zahlungsverpflichtung des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, nach Rückgabe des Gegenstandes an den Vermieter den Gesamtbetrag incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu zahlen, der sich aus den auf der Vorderseite des Lieferscheines / Mietvertrages ausgewiesenen Einzelpositionen ergibt. Dies schließt die Abrechnung des bei der Rückgabe ggf. fehlenden Kraftstoffes zzgl. Betankungsservice mit ein.


7.Haftung des Vermieters
Jede Haftung des Vermieters aus diesem Vertrag ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Falle ist die Haftung jedoch dem Umfang nach auf die Höhe des vorhersehbar vertragstypischen Schadens begrenzt.


8.Allgemeine Bedingungen und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist ausschließlich deutsches materielles Recht anzuwenden. Für alle Streitigkeiten aus diesem oder über diesen Vertrag wird der Wohnsitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart.

 

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